Künstersozialkasse und Schwerbehindertenabgabe 2025!
Liebe Mandanten,
mit dem neuen Jahr kehren auch wieder einige wichtige Termine zurück – fast wie in der berühmten Komödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Zwei Fristen möchten wir Ihnen dabei besonders ans Herz legen:
Bis spätestens 31. März 2025 müssen Sie die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte an die Künstlersozialkasse (KSK) vornehmen. Dies ist erforderlich, um Ihrer Pflicht als abgabepflichtiges Unternehmen nachzukommen.
Ebenso bis zum 31. März 2025 muss die Meldung zur Schwerbehindertenabgabe bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht und die entsprechende Abgabe entrichtet werden. Die Höhe der Abgabe ist dabei abhängig von der durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, diese Fristen einzuhalten, da bei Versäumnissen mögliche Sanktionen drohen! Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Übermittlung der Meldungen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr!
Ihre Julia Erne