Künstersozialkasse und Schwerbehindertenabgabe 2025!

Julia Erne, Gesellschafterin

Liebe Mandanten,

mit dem neuen Jahr kehren auch wieder einige wichtige Termine zurück – fast wie in der berühmten Komödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Zwei Fristen möchten wir Ihnen dabei besonders ans Herz legen:

Bis spätestens 31. März 2025 müssen Sie die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte an die Künstlersozialkasse (KSK) vornehmen. Dies ist erforderlich, um Ihrer Pflicht als abgabepflichtiges Unternehmen nachzukommen.

Ebenso bis zum 31. März 2025 muss die Meldung zur Schwerbehindertenabgabe bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht und die entsprechende Abgabe entrichtet werden. Die Höhe der Abgabe ist dabei abhängig von der durchschnittlichen Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, diese Fristen einzuhalten, da bei Versäumnissen mögliche Sanktionen drohen! Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Übermittlung der Meldungen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr!
Ihre Julia Erne

„Diejenigen Kaufleute, die gut vorausplanen, erwerben große Reichtümer. Die anderen, die dazu nicht in der Lage sind, gehen Bankrott“ (Mayer Amschel Rothschild, deutscher Bankier 1744 – 1812)

Kann man die Zukunft durch gezielte Planung vorherbestimmen? Die Antwort ist leicht. Die Zukunft lässt sich nicht festlegen, dann wäre sie gleichzeitig Vergangenheit. Man kann aber sehr wohl über die künftigen Situationen diskutieren und auch über Wege, wie man zukünftige Situationen erreichen kann. Die Planung lässt Zusammenhänge und gegenseitige Beziehungen verschiedener Einflussgrößen (kritische Erfolgsfaktoren) auf die Zukunftsentwicklung deutlich sichtbar machen. Sie schafft das nötige Wissen um das, was sein könnte, und gibt damit Ansatzpunkte und Beurteilungshilfen für die von Ihnen zu treffenden Entscheidungen.

Wo liegt Ihre Gewinnschwelle? Haben Sie ausreichend liquide Mittel? Welche ist die günstigste Finanzierung? Fragen über Fragen … aber egal, ob im betrieblichen oder privaten Bereich: Wenn es um die finanziellen Entscheidungen geht, dürfen Sie auf eine fundierte Planung nicht verzichten! Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen mit Unternehmensplanungsrechnungen, mit privaten Finanz- und Vermögensplanungen, mit Nachfolgeplanungen und Unternehmensbewertungen.

Zur Frage, wie sich dies gestalten lässt, beraten wir Sie gerne.


ZU UNSEREN BERATUNGSPARTNERN

Der Begriff Due Diligence hat vor allem im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen Bedeutung erlangt. Zur Minimierung der Risiken, aber auch um die Chancen zu erkennen, ist die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Zielunternehmens erforderlich.

Hier setzen wir in Zusammenarbeit mit renomierten Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten an und untersuchen die rechtlichen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zielunternehmens im Hinblick auf die geplante Transaktion.

Wir liefern Ihnen die Informationen, die für Ihre Entscheidung und die Kaufpreisverhandlungen relevant sind!


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