ATC Unruh
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KANZLEI

KOOPERATION

Das Prinzip gemeinsamer Stärke emöglicht unseren Mandanten den Zugriff auf erstklassige Beratungs- und Serviceleistungen, die sich bedarfsweise ideal ergänzen.

Internationales Netzwerk

Ars Legis e.V. Internationale Vereinigung von Rechts- und Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern

Für uns und unsere Mandanten wird eine internationale fachkundige Beratung auf allen Gebieten des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrechts immer wichtiger. Als Mitglied des internationalen Berater-Netzwerkes Ars Legis werden wir den Ansprüchen der Mandanten in jeder Hinsicht gerecht. Ars Legis bietet uns und unseren Mandanten eine fachkundige Beratung – auch und gerade in deutscher Sprache.

www.arslegis.net 

Informationstechnologie

  • Überlassung von DATEV-Software an selbstbuchende Mandanten
  • Unterstützung bei Softwareauswahl und -einführung
  • Schnittstellen von Fremdsoftware zu DATEV
  • DATEV-Mittelstandspaket
  • individuelle Mandantenlösungen

www.datev.de 

Kooperation im Bereich Insolvenzberatung

Die Kanzlei FRÖHLICH hat sich ausschließlich auf das Gebiet des Wirtschafts- und Insolvenzrechts fokussiert. Hierzu zählt Insolvenzabwicklung, Beratung in der Krise, Betreuung von Restrukturierungsmaßnahmen/Unternehmenssanierung, Bankenrecht sowie Zwangsverwaltung.

Kanzlei FRÖHLICH
Otto-Lilienthal-Straße 2
88046 Friedrichshafen

www.froehlich-rae.de 

Kooperation im Bereich Gesundheit

Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen zu fördern, kooperieren wir mit dem Fitnesszentrum ORANGEGYM, welches sich im gleichen, neuen Gebäude wie unser Büro befindet. Im ORANGEGYM haben unsere Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach §§ 20 und 20a SGB V wahrzunehmen. Darüber hinaus können die Mitarbeiter*innen alle die Gesundheit und Rehabilitation unterstützende Maßnahmen nutzen. Die Maßnahmen orientieren sich an den Arbeitsprozessen eines Büroberufes (überwiegend sitzende Tätigkeit) und der Prävention zur Gesunderhaltung durch Bewegung. Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter*innen mit dieser Kooperation aktiv zu sein und auch zu bleiben.

www.orangegym.one

Weitere Kooperation

Über die Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien und auf Nischenbereiche spezialisierte Steuerberatungskanzleien sowie Notariaten, sind für alle denkbaren unternehmerischen und rechtlichen Wechselfälle im Bedarfsfall die richtigen Experten zur Hand.

UNRUH, JOHNE UND PARTNER mbB
Steuerberatungsgesellschaft

ATC UNRUH UND PARTNER
Treuhand- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Am alten Donaubad 2
4. Etage
89231 Neu-Ulm

info@atc-unruh.de

0731 800 02-0

0731 800 02-90

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FERNWARTUNG

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„Diejenigen Kaufleute, die gut vorausplanen, erwerben große Reichtümer. Die anderen, die dazu nicht in der Lage sind, gehen Bankrott“ (Mayer Amschel Rothschild, deutscher Bankier 1744 – 1812)

Kann man die Zukunft durch gezielte Planung vorherbestimmen? Die Antwort ist leicht. Die Zukunft lässt sich nicht festlegen, dann wäre sie gleichzeitig Vergangenheit. Man kann aber sehr wohl über die künftigen Situationen diskutieren und auch über Wege, wie man zukünftige Situationen erreichen kann. Die Planung lässt Zusammenhänge und gegenseitige Beziehungen verschiedener Einflussgrößen (kritische Erfolgsfaktoren) auf die Zukunftsentwicklung deutlich sichtbar machen. Sie schafft das nötige Wissen um das, was sein könnte, und gibt damit Ansatzpunkte und Beurteilungshilfen für die von Ihnen zu treffenden Entscheidungen.

Wo liegt Ihre Gewinnschwelle? Haben Sie ausreichend liquide Mittel? Welche ist die günstigste Finanzierung? Fragen über Fragen … aber egal, ob im betrieblichen oder privaten Bereich: Wenn es um die finanziellen Entscheidungen geht, dürfen Sie auf eine fundierte Planung nicht verzichten! Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen mit Unternehmensplanungsrechnungen, mit privaten Finanz- und Vermögensplanungen, mit Nachfolgeplanungen und Unternehmensbewertungen.

Zur Frage, wie sich dies gestalten lässt, beraten wir Sie gerne.


ZU UNSEREN BERATUNGSPARTNERN

Der Begriff Due Diligence hat vor allem im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen Bedeutung erlangt. Zur Minimierung der Risiken, aber auch um die Chancen zu erkennen, ist die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Zielunternehmens erforderlich.

Hier setzen wir in Zusammenarbeit mit renomierten Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten an und untersuchen die rechtlichen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zielunternehmens im Hinblick auf die geplante Transaktion.

Wir liefern Ihnen die Informationen, die für Ihre Entscheidung und die Kaufpreisverhandlungen relevant sind!


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