Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) wurden durch die Finanzverwaltung verschärft

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden durch die Finanzverwaltung verschärft.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) wurden durch die Finanzverwaltung überarbeitet und sind nun als „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ zu beachten.

Die ergänzenden und neuen Regelungen enthalten insbesondere Vorschriften zur ordnungsgemäßen Führung der Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen zur „papierlosen“ Bearbeitung in elektronischer Form. Die zukunftsweisende Gestaltung des Datenverkehrs im Unternehmen erfordert von Seiten der Finanzverwaltung die Einhaltung von Regelungen, um das „Prüfungsmanagement der Finanzverwaltung“ optimieren zu können. Die Folge: Bei nicht den GoBD entsprechender Datenverarbeitung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung kann im Rahmen einer Prüfung die Dokumentation verworfen werden. Unangenehme Steuernachzahlungen oder gar eine Strafverfolgung kann die Folge sein. Auch zu diesem Thema stehen wir Ihnen zur Verfügung und werden über die Entwicklung berichten, da zwischen der Finanzverwaltung und den Vertretern der Wirtschaft einzelne strittige Punkte diskutiert werden. Die Bürokratie mit der die Unternehmen überfrachtet werden, findet hier ihre Fortsetzung.


„Diejenigen Kaufleute, die gut vorausplanen, erwerben große Reichtümer. Die anderen, die dazu nicht in der Lage sind, gehen Bankrott“ (Mayer Amschel Rothschild, deutscher Bankier 1744 – 1812)

Kann man die Zukunft durch gezielte Planung vorherbestimmen? Die Antwort ist leicht. Die Zukunft lässt sich nicht festlegen, dann wäre sie gleichzeitig Vergangenheit. Man kann aber sehr wohl über die künftigen Situationen diskutieren und auch über Wege, wie man zukünftige Situationen erreichen kann. Die Planung lässt Zusammenhänge und gegenseitige Beziehungen verschiedener Einflussgrößen (kritische Erfolgsfaktoren) auf die Zukunftsentwicklung deutlich sichtbar machen. Sie schafft das nötige Wissen um das, was sein könnte, und gibt damit Ansatzpunkte und Beurteilungshilfen für die von Ihnen zu treffenden Entscheidungen.

Wo liegt Ihre Gewinnschwelle? Haben Sie ausreichend liquide Mittel? Welche ist die günstigste Finanzierung? Fragen über Fragen … aber egal, ob im betrieblichen oder privaten Bereich: Wenn es um die finanziellen Entscheidungen geht, dürfen Sie auf eine fundierte Planung nicht verzichten! Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen mit Unternehmensplanungsrechnungen, mit privaten Finanz- und Vermögensplanungen, mit Nachfolgeplanungen und Unternehmensbewertungen.

Zur Frage, wie sich dies gestalten lässt, beraten wir Sie gerne.


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Der Begriff Due Diligence hat vor allem im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen Bedeutung erlangt. Zur Minimierung der Risiken, aber auch um die Chancen zu erkennen, ist die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Zielunternehmens erforderlich.

Hier setzen wir in Zusammenarbeit mit renomierten Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten an und untersuchen die rechtlichen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zielunternehmens im Hinblick auf die geplante Transaktion.

Wir liefern Ihnen die Informationen, die für Ihre Entscheidung und die Kaufpreisverhandlungen relevant sind!


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