Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) wurden durch die Finanzverwaltung verschärft
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden durch die Finanzverwaltung verschärft.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) wurden durch die Finanzverwaltung überarbeitet und sind nun als „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ zu beachten.
Die ergänzenden und neuen Regelungen enthalten insbesondere Vorschriften zur ordnungsgemäßen Führung der Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen zur „papierlosen“ Bearbeitung in elektronischer Form. Die zukunftsweisende Gestaltung des Datenverkehrs im Unternehmen erfordert von Seiten der Finanzverwaltung die Einhaltung von Regelungen, um das „Prüfungsmanagement der Finanzverwaltung“ optimieren zu können. Die Folge: Bei nicht den GoBD entsprechender Datenverarbeitung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung kann im Rahmen einer Prüfung die Dokumentation verworfen werden. Unangenehme Steuernachzahlungen oder gar eine Strafverfolgung kann die Folge sein. Auch zu diesem Thema stehen wir Ihnen zur Verfügung und werden über die Entwicklung berichten, da zwischen der Finanzverwaltung und den Vertretern der Wirtschaft einzelne strittige Punkte diskutiert werden. Die Bürokratie mit der die Unternehmen überfrachtet werden, findet hier ihre Fortsetzung.